16.12.2020 | 14. Corona Bekämpfungsverordnung - einige der wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

1. In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, gilt Maskenpflicht (= gilt analog für Sitzungen).
2. Kontaktbeschränkungen:
2a. Grundsätzlich nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes oder eines weiteren Haushaltes bis zu einer Gruppengröße von maximal 5 Personen
2b. Ausnahmeregelung für die Zeit vom 24.-26.12. (Weihnachten): Personen des eigenen Haushaltes plus vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis
3. Alkoholverbot im öffentlichen Raum
4. Teilnehmerkreis "Bestattungen": Ehegatte; Personen des ersten oder zweiten Verwandtschaftsgrades (in Bezug auf den/die Verstorbenen) sowie deren Ehegatten; Personen eines weiteren Haushaltes
5. Teilnehmerkreis "Standesamtliche Trauungen": Standesbeamter, Eheschließenden, zwei Trauzeugen, Personen die ersten oder zweiten Grades mit den Eheschließenden verwandt sind, Personen eines weiteren Hausstands
6. Gremiensitzungen dürfen weiterhin stattfinden. Die Entscheidung hierüber trifft der Stadt-/Ortsbürgermeister.
7. Gottesdienste sind weiterhin zulässig. Gemeinde- oder Chorgesang ist untersagt. Der Einsatz von Instrumentalmusik ohne verstärkten Aerosolausstoß ist zulässig. Es gilt Maskenpflicht.
8. Geöffnete Einrichtungen / zulässige Dienstleistungen:
- Ämter, Behörden, Verwaltungen
- Notariate, Rechtsanwaltskanzleien
- Zulassungsstellen
- Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe
- Gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen - Ausnahme bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten nach vorheriger Bestellung
- Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln
9. Verkauf und Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt.
10. Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten - Ausnahme für die beschäftigten Personen, wenn der Mindestabstand am Platz gewahrt ist.
11. Gastronomieregelungen bleiben bestehen. Zulässig sind nur Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf
12. Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Dies gilt auch für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze u. Ä.
13. Spielplätze dürfen geöffnet bleiben. Für Erwachsene gilt Maskenpflicht.
14. In Schulen entfällt die Anwesenheitspflicht vom 16.-18.12. Ab dem 04.01. entfällt für zwei Wochen der Präsenzunterricht - Ausnahmen sind Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen. Eine Notbetreuung ist zu gewährleisten.
15. In Kindertageseinrichtungen findet ein Regelbetrieb bei dringendem Bedarf statt.
16. Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt. Gleiches gilt für außerschulischen Musikunterricht.

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Auslegungshilfe zur 14. CoBeLVO