08.05.2020

Nach der sechsten Corona Bekämpfungsverodnung ist die Öffnung folgender Einrichtungen ab dem 13. Mai zulässig:
Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Cafés, Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie), außerdem Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen

Bei der Öffnung müssen folgende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden:
-Bereitstellung von Desinfektionsmittel
-regelmäßige Desinfektion von Stühlen und Tischen
-es besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten sämtlicher Gäste
-Steuerung des Zutritts (beispielsweise durch Einlasskontrollen)
-Ansammlungen von Personen vor oder in den Einrichtungen sind zu vermeiden und dies durch geeignete Kennzeichnungen oder Markierungen sicherzustellen
-eine freie Platzwahl ist nicht zulässig
-im Innen- und Außenbereich ist der Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tischs von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten
-der Bar- und Thekenbereich ist geschlossen
-eine Bewirtung erfolgt ausschließlich an Tischen
-die Gäste der Einrichtung haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; diese ist nur unmittelbar am Platz entbehrlich

Angebote von Tagesausflugsschiffen einschließlich des gastronomischen
Angebots auf den Schiffen sind zulässig.

Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist weiterhin untersagt.

Gesamtes Dokument zum Download Hier >>