16.09.2020 | Elfte Corona Bekämpfungsverordnung

Änderungen im Überblick:

1. Veranstaltungen
a) Veranstaltungen im Freien sind bis 500 Personen zulässig.
b) Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis 250 Personen zulässig.

Erforderlich ist die Kontakterfassung. Abstand- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Im Freien muss die Mund-Nasen-Maske im Warte- oder Thekenbereichen getragen werden. In geschlossenen Räumen entfällt die Maskenpflicht am Tisch.

2. Einzelhandel
Pro 5 qm Verkaufsflächedarf eine Person anwesend sein.

3. Sport
Sportliches Training und Wettkampf sind in Gruppen bis zu 30 Personen zulässig. Dies gilt auch für Kontaktsport. Bei darüber hinausgehenden Gruppengrößen muss das Abstandsgebot beachtet werden.


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