12.04.2021 | Allgemeinverfügung des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Nach Übersteigen des 7-Tage-Inzidenz-Wertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen von 50 wird die 18. CoBeLVO um folgende Vorschriften ergänzt:

*Gewerbliche Einrichtungen werden für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden - es besteht Maskenpflicht und die Pflicht der Kontakterfassung

*Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig

*Allgemeinverfügung tritt am 12.04.2021 in Kraft und ist gültig bis zum 20.04.2021

Dokument  Allgemeinverfügung Landkreis Bernkastel-Wittlich