11.01.2021 | 15. Corona Bekämpfungsverordnung - einige der Regelungen in Kurzform:

Kontaktbeschränkungen
Treffen sind grundsätzlich nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Hausstandes zulässig. Kinder bis 6 Jahren sind davon ausgenommen.

Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist untersagt

Schulen
Präsenzunterricht findet bis  zum 31.01.2021 vorerst nicht statt.

Kindertageseinrichtungen
Es gilt ein Notbetreuung - ein "Regelbetrieb bei dringendem Bedarf"

Bewegungseinschränkungen für Hotspot-Regionen


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Auslegungshilfe zur 15. CoBeLVO