11.01.2021 | 15. Corona Bekämpfungsverordnung - einige der Regelungen in Kurzform: Kontaktbeschränkungen Treffen sind grundsätzlich nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Hausstandes zulässig. Kinder bis 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist untersagt
Schulen Präsenzunterricht findet bis zum 31.01.2021 vorerst nicht statt.
Kindertageseinrichtungen Es gilt ein Notbetreuung - ein "Regelbetrieb bei dringendem Bedarf"
Bewegungseinschränkungen für Hotspot-Regionen
Gesamtes Dokument zum Download Hier >> Auslegungshilfe zur 15. CoBeLVO |