17.03.2020 | EINZELHANDEL

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

Allgemeinverfügung zu Ladenöffnungszeiten

Die Verkaufsstellen im Land Rheinland-Pfalz für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf dürfen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den Verkauf von Waren geöffnet sein.

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