02.06.2021

Folgende Änderungen treten zum 2. Juni 2021 in Kraft:

  • Kontaktbeschränkung: fünf Personen aus fünf Hausständen; zzgl. Kinder, Geimpfte/Genesene
  • Keine Testpflicht bei Außenaktivitäten; digitale Kontakterfassung bleibt
  • Gastronomie: bei Inzidenz unter 100 im Innenbereich geöffnet;     Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von     Speisen/Getränken an der Theke
  • Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B.  Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, Kontakterfassung      und Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)
  • Sport: Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in 10er Gruppen mit Trainer plus Geimpfte und Genesene möglich, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
  • bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
  • Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 sind 250 im Außenbereich möglich;
  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;
  • Saunen öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;
  • Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch    Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.
  • Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich,  Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig
  • außerschulische Bildung: eine Person pro angefangene 10 qm, ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere    Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu  25 Kindern
  • Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;

 22.CoBeLVO