Die 33. CoBeLVO tritt am 3. April in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:

*Keine Maskenpflicht mehr im Einzelhandel

*Geschäfte können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Maskenpflicht festlegen

*Maskenpflicht bleibt in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, im ÖPNV, Flug- und Fernverkehr

*Zugangsregeln 2G, 2Gplus, 3G entfallen

*Testnachweise weiterhin für Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern erforderlich

*bis Ende Juni werden kostenlose Bürgertests angeboten

*Quarantäne derzeit noch 7 Tage (ohne Freitestung 10 Tage)

*Arbeitsquarantäne - Arbeiten trotz Corona Infektion - dann gelten folgende Regeln: keine Symptome, Tragen der FFP2 Maske, Kontakte möglichst reduzieren


33.CoBeLVO