01.10.2022
Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit bundesweiten Maßnahmen:

*FFP2 Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen – außerdem im Fernverkehr und in Fernbussen
*weiterhin medizinische Maske ausreichend in Nahverkehrszügen und Linienbussen
*Negativer Test erforderlich für Besucher von Pflegeeinrichtungen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind

Zweistufenplan für die Länder
*Je nach Infektionslage können die Länder in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung reagieren
Stufe 1
Maskenpflicht (ÖPNV, in öffentlichen Innenräumen und Schulen) und Testpflicht (in Schulen und Kitas)
Stufe 2
Maskenpflicht (auch außen, wenn der Abstand von 1,5m nicht gegeben ist), Abstandsgebot, Personenbegrenzung (bei Veranstaltungen im öffentlich zugänglichen Innenraum) und Hygienekonzepte


34. CoBeLVO

Begründung