| 13.05.2020 Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz Allen Lebens- und Geschäftsbereichen eine verlässliche Perspektive geben, den veränderten Alltag gestalten und dabei das Infektionsgeschehen kontrollieren, das ist Ziel der ‚Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz‘, die der Ministerrat verabschiedet hat. Das Konzept folge dem Dreiklang „Gesundheit schützen – Freiheitsrechte bewahren – Wirtschaft stärken“. Überblick nächste Schritte: Kitas Anfang Juni eingeschränkter Regelbetrieb – ab 20.05. Leitlinien dazu Schulen 25.05. und 08.06. Öffnung für weitere Klassenstufen Universitäten entscheiden selber ab dem 13.05. die Präsenzveranstaltungen zu erweitern Dienstleistungen – bei denen direkter Kontakt vermieden werden kann, sind möglich (Bsp. Paketdienst, Wäscherei) Friseure und Fußpflege möglich - seit 13.05. auch Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios Messen können ab 10.06. unter Auflagen öffnen Gastronomie seit 13.05. erlaubt – Nutzung Barbereiche verboten Discotheken und Clubs weiterhin geschlossen Hotel und FeWo ab 18.05. unter Auflagen Camping ab 13.05. für Dauercamper, ab 18.05. für weitere Camper – nur eigene Sanitäranlagen dürfen genutzt werden; ab 10.06. auch ohne eigene Sanitäranlagen möglich Reisebus-, Schiffsreisen und Gruppenfreizeiten ab 24.06. unter Auflagen möglich (Reisewarnungen und Reiseeinschränkungen sind zu beachten) Spielplätze geöffnet Sport öffentliche Außensportanlagen seit 13.05. möglich; Innensportanlagen (Bsp. Fitness) ab 27.05. unter spezifischen Auflagen möglich; Wettkampfsituationen und-simulationen bleiben untersagt Freibad Öffnung 27.05. unter Auflagen Hallenbad, Sauna, Wellness – ab 10.06. unter Auflagen möglich Freizeitpark ab 10.06. Tierpark und Zoo Außenbereich bereits geöffnet; Innenbereich ab 10.06. Zirkus und Spezialmärkte (Bsp. Flohmarkt) – ab 27.05. unter Auflagen im Außenbereich; ab 10.06. unter Auflagen im Innenbereich Spielbanken und Spielhallen ab 27.05. mit Auflagen Internetcafé ab 18.05. mit Auflagen Kirchen und Religionsgemeinschaften Gottesdienste unter Auflagen möglich Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen seit 11.05. unter Auflagen geöffnet Kino ab 27.05. unter Auflagen Theater, Konzerthäuser, Opern, und Kleinkunstbühnen ab 27.05. unter spezifischen Auflagen und ohne Chöre, Gesänge und ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko Veranstaltungen außen ab 27.05. mit Personenbegrenzung 100; ab 10.06. mit Personenbegrenzung 250 Veranstaltungen innen ab 10.06. mit Personenbegrenzung 75; ab 24.06. mit Personenbegrenzung 150 Alten- und Pflegeheime Besuche im begrenzten Umfang und mit Auflagen möglich Krankenhaus Besuche im begrenzten Umfang und mit Auflagen möglich Fahrschule und Flugschulen seit 13. Mai unter Auflagen wieder geöffnet
Bei allen Lockerungen gelten weiterhin: strenge Beobachtung der Infektionen, Auflagen und Hygienepläne, Schutzmaßnahmen, Abstand halten und vor allem die Kontaktbeschränkung. Diese bleiben in aktualisierter Form mit der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung bestehen. Quelle www.rlp.de |