| 
 | 30.10.2020 | Zwölfte Corona Bekämpfungsverordnung
 U.a. Änderungen für Gastronomie und Beherbergungsstätten:
 Gastronomische Einrichtungen, insbesondere1. Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars und ähnliche
 Einrichtungen,
 2. Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen,
 3. Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen,
 4. Angebote von Tagesausflugsschiffen einschließlich des gastronomischen Angebots und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.
 Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-
 Verkauf sind erlaubt.
 
 Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, insbesondere
 1. Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen,
 2. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen,
 3. Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen,
 4. Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen
 
 
  Gesamtes Dokument zum Download Hier >>  Auslegungshilfe zur 12. CoBeLVO
 |