| 30.10.2020 | Zwölfte Corona Bekämpfungsverordnung
U.a. Änderungen für Gastronomie und Beherbergungsstätten: Gastronomische Einrichtungen, insbesondere 1. Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen, 2. Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen, 3. Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen, 4. Angebote von Tagesausflugsschiffen einschließlich des gastronomischen Angebots und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof- Verkauf sind erlaubt.
Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, insbesondere 1. Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen, 2. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen, 3. Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen, 4. Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen
Gesamtes Dokument zum Download Hier >> Auslegungshilfe zur 12. CoBeLVO
|