30.10.2020 | Zwölfte Corona Bekämpfungsverordnung

U.a. Änderungen für Gastronomie und Beherbergungsstätten:

Gastronomische Einrichtungen, insbesondere
1. Restaurants, Speisegaststätten, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars und ähnliche
Einrichtungen,
2. Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen,
3. Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen,
4. Angebote von Tagesausflugsschiffen einschließlich des gastronomischen Angebots und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.
Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-
Verkauf sind erlaubt.

Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, insbesondere
1. Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen,
2. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen,
3. Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen,
4. Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen

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Auslegungshilfe zur 12. CoBeLVO