15.07.2020 | 2. Änderung zur zehnten Corona Bekämpfungsverordnung Die Einschränkung der Öffnungszeiten in der Gastronomie ist entfallen. Diese kann jetzt auch zwischen 24 Uhr und 5 Uhr geöffnet werden. Weiterhin gilt jedoch das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 der 10. CoBeLVO. Das Thekenpersonal kann durch eine Trennscheibe geschützt werden. Personal, das durch eine Trennscheibe oder sonstige geeignete Schutzmaßnahmen geschützt ist, ist von der Maskenpflicht befreit. Gesamtes Dokument zum Download Hier >> |