Bundesweite 2G-Regel gilt ab 4.12. - zusätzlich noch aktueller Test (2G-plus)
(2G= Geimpft/Genesen)
(2G-plus = Geimpft/Genesen plus negativem Test - Menschen mit Auffrischungsimpfung sind von der Testpflicht ausgenommen)

*2G-plus-Regel in Innenbereichen, wo keine Maske getragen werden kann; Bsp.:
-Gastronomie
-Hotel
-Sport im Innenbereich
-körpernahe Dienstleistungen

*in Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann, gilt die 2G Regel - Bsp.:
-Friseur
-Fußpflege

*2G-Regel auch für Veranstaltungen im Außenbereich - max. 15.000 Besucher - geimpft, genesen (+ Maskenpflicht)

*Veranstaltungen in Innenräumen mit maximal 5.000 Besuchern

*Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Menschen im öffentlichen Raum: alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person aus einem anderen Hausstand

*in Grund- und Förderschulen Maskenpflicht am Platz

*im Einzelhandel gilt neben der Flächenbegrenzung - 1 Person pro 10 Quadratmeter - auch die 2G-Regel - die Geschäfte müssen den Zugang kontrollieren

*Nicht-Immunisierte dürfen noch in Geschäfte des täglichen Bedarfs - Supermärkte, Drogerien und Apotheken

*Clubs und Discotheken müssen ab einer Inzidenz von 350 schließen

*Feuerwerksverbot an Silvester