Bundesweite 2G-Regel gilt ab 4.12. - zusätzlich noch aktueller Test (2G-plus) *2G-plus-Regel in Innenbereichen, wo keine Maske getragen werden kann; Bsp.: *in Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann, gilt die 2G Regel - Bsp.: *2G-Regel auch für Veranstaltungen im Außenbereich - max. 15.000 Besucher - geimpft, genesen (+ Maskenpflicht) *Veranstaltungen in Innenräumen mit maximal 5.000 Besuchern *Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Menschen im öffentlichen Raum: alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person aus einem anderen Hausstand *in Grund- und Förderschulen Maskenpflicht am Platz *im Einzelhandel gilt neben der Flächenbegrenzung - 1 Person pro 10 Quadratmeter - auch die 2G-Regel - die Geschäfte müssen den Zugang kontrollieren *Nicht-Immunisierte dürfen noch in Geschäfte des täglichen Bedarfs - Supermärkte, Drogerien und Apotheken *Clubs und Discotheken müssen ab einer Inzidenz von 350 schließen *Feuerwerksverbot an Silvester |