RLP strebt bundeseinheitliche Lösungen an:

Ab Freitag, den 18. Februar
*Wegfall 2G im Einzelhandel - einheitliche Regeln wie im Lebensmitteleinzelhandel
*Wegfall der Quadratmeterbegrenzung im Handel
*Sportveranstaltungen: unter 2.000 Zuschauern keine Begrenzungen; Innen: 30% Auslastung/max. 4.000; Außen: 50% Auslastung/max. 10.000

Ab Dienstag, den 4. März
*Kontaktbeschränkung für Geimpfte entfällt
*Einheitlich 2G in Gastronomie, Sport, Veranstaltungen und Kosmetik (Test und Booster für Geimpfte entfällt)
*Testpflicht für SchülerInnen in der Freizeit entfällt
*3G Regelung bei körpernaher Dienstleistung mit Maske, Bsp. Friseur

Ab Montag, den 7. März
*Diskotheken und Clubs können unter 2G-Plus Regeln wieder öffnen


31. CoBeLVO