Weitere Lockerungen
Seit 3. Mai dürfen Spielplätze wieder öffnen. Kommunen obliegt ab wann sie die Plätze frei geben.
Gottesdienste dürfen ebenfalls ab dem 3. Mai wieder stattfinden. Allerdings mit Einschränkungen: Gottesdienste in geschlossenen Räumen nicht länger als 60 Minuten. Abstandsregeln sind einzuhalten. Auf das Singen sollte verzichtet werden. Keine Chöre und Orchester.
Seit 4. Mai dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte unabhängig von der Größe wieder öffnen. Es gilt allerdings Maskenpflicht und eine Einlassbegrenzung. Unter strengen Vorsorgemaßnahmen dürfen auch Friseure und kosmetische Fußpfleger wieder öffnen.

Museen und Galerien dürfen unter strengen Auflagen spätestens am 11. Mai wieder öffnen.

Verboten bleibt
Kontaktbeschränkungen: Menschen, die nicht zusammen leben, dürfen sich weiterhin nur zu zweit in der Öffentlichkeit bewegen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
Gastronomie, Freizeiteinrichtungen: Dazu gehören Klubs, Bars, Restaurants und Sportplätze. Betroffen sind außerdem Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen wie Konzerte und Fußballspiele.

Kosmetik- und Tattoostudios: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege bleiben weiterhin zu, ausgenommen Friseure und Fußpflege s.o.
Großveranstaltungen: Alle Veranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammen kommen, bleiben bis zum 31. August verboten. Die genaue Definition, was unter diese Kategorie fällt, wird noch erarbeitet.
Fahrschulen: Sowohl Praxis- als auch Theoriestunden finden nicht statt.
Urlaub: Der Betrieb von Hotels, Herbergen und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristischen Zwecken sind verboten. Dies gilt auch für Wohnmobilstell- und Campingplätze.

Schulen, Hochschulen, Kindergärten
In Rheinland-Pfalz starteten am 27. April die Schüler, die vor einem Abschluss stehen. Am 4. Mai folgten die Schüler, die kommendes Jahr einen Abschluss machen und die Grundschüler der vierten Klassen.
An den Hochschulen und Universitäten finden die Sommersemester digital statt. Prüfungen werden vor Ort abgenommen und Einrichtungen, die eine Präsenz voraussetzen, wie Labore, sollen ebenfalls wieder geöffnet werden.

Alle anderen Schüler und Studierenden sowie die Kindergartenkinder müssen weiter zuhause bleiben. Die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist möglich.

Wie geht es weiter
Am 6. Mai erneutes Treffen der Regierungschefs – folgende Themen stehen an:
*Schulen und Kindertagesstätten; die Kultusministerkonferenz soll bis dahin ein Konzept vorlegen
*Sport- und Großveranstaltungen
*auch über die Situation der Gastronomie und der Hotellerie soll gesprochen werden

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