14.12.2020

Harter Lock Down vor Weihnachten

Schließung der Gastronomie (mit Ausnahme von Außer-Haus-Verkauf) und der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich wird der Genuss von Alkohol im Freien für den gesamten Lockdown-Zeitraum bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit Bußgeld belegt.

Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen über 14 Jahren aus zwei Haushalten beschränkt.
Zusammenkünfte in den Familien sollen so klein wie möglich bleiben. Der zusätzliche Appell lautet, "Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren".

An Silvester und am Neujahrstag wird es ein bundesweites Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf allen "publikumsträchtigen" Plätzen.

Der Einzelhandel schließt am 16. Dezember - vorerst bis zum 10. Januar. Ausgenommen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, also der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Weihnachtsbaummärkte dürfen offen bleiben.

Frisiersalons, Massagepraxen, Tätowierstudios müssen ebenfalls schließen.

Schulen und Kindertagesstätten sollen ebenfalls ab dem 16. Dezember schließen.

Nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland sollen vermieden werden. Die Quarantäneregelung bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt – sie läuft auf zehn Tage Quarantäne hinaus, die aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen beendet werden kann.