Im Rahmen des Perspektivplans für Rheinland-Pfalz erfolgen zum 18. März 2022 folgende Lockerungsschritte:
Abstandsgebot *Das Abstandsgebot von 1,5 Metern entfällt in allen Bereichen Kontaktbeschränkungen *Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen im öffentlichen Raum entfallen *Treffen im öffentlichen Raum sind in unbegrenzeter Zahl möglich *Hat ein Treffen Veranstaltungscharakter, gelten die Regelungen für Veranstaltungen
Veranstaltungen *Bei Veranstaltungen entfallen die Höchstgrenzen für ZuschauerInnen oder TeilnehmerInnen sowohl im Freien als auch im Innenraum *Somit sind Veranstaltungen wieder mit unbegrenzter Kapazität möglich *Nach wie vor gilt für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden die 3G-Regelung (Zutritt haben somit geimpfte, genesene oder getestete Personen) *Im Innenbereich gilt bei Veranstaltungen ab 250 TeilnehmerInnen zusätzlich die Maskenpflicht, wenn keine festen Plätzen eingenommen werden *Die Maskenpflicht entfällt, wenn bei der Veranstaltung feste Plätze eingenommen werden oder beim Verzehr von Speisen und Getränken *Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmenden gilt auch weiterhin die 2G-Regelung (Zutritt haben somit geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen) *Eine Ausnahme besteht für nicht-immunisierte Minderjährige: Diese können mit aktuellem negativen Testnachweis teilnehmen. In geschlossenen Räumen gilt für diese Veranstaltungen die Maskenpflicht (siehe „Maskenpflicht“) *In Clubs und Diskotheken sowie ähnlichen Einrichtungen gilt weiter die 2G+-Regelung (siehe „2G+-Regelung“) Kontakterfassung *Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sind nicht länger verpflichtet, die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern zu erfassen. Betriebliche 3G-Regelung *Die bundesgesetzliche Grundlage für die betriebliche 3G-Regelung wird mit Inkrafttreten der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zum 20. März 2022 aufgehoben. *Damit entfällt die Testpflicht für nicht-immunisierte Personen und die entsprechende Kontrollverpflichtung der ArbeitgeberInnen Gastronomie, Hotels und Beherbergungsbetriebe *hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen (3G-Regelung)
Die aktuellen Regelungen haben eine Laufzeit bis einschließlich 2. April 2022. 32. CoBeLVO
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