Die 33. CoBeLVO tritt am 3. April in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen: *Keine Maskenpflicht mehr im Einzelhandel *Geschäfte können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Maskenpflicht festlegen *Maskenpflicht bleibt in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, im ÖPNV, Flug- und Fernverkehr *Zugangsregeln 2G, 2Gplus, 3G entfallen *Testnachweise weiterhin für Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern erforderlich *bis Ende Juni werden kostenlose Bürgertests angeboten *Quarantäne derzeit noch 7 Tage (ohne Freitestung 10 Tage) *Arbeitsquarantäne - Arbeiten trotz Corona Infektion - dann gelten folgende Regeln: keine Symptome, Tragen der FFP2 Maske, Kontakte möglichst reduzieren |