06.01.2021

Verlängerung Lock Down bis Ende Januar beschlossen

Weiterhin geschlossen bleiben:
*Gastronomie (mit Ausnahme von Außer-Haus-Verkauf)
*Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
*Einzelhandel - ausgenommen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, also der Einzelhandel für Lebensmittel
Geöffnet haben außerdem:
Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen

Private Zusammenkünfte werden verschärft:
Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen.
Bei einem Inzidenzwert von 200 und mehr, wird zusätzlich die Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Die Regelungen gelten ab dem 11. Januar 2021.