25.11.2020 | Beschlüsse aus der Videokonferenz

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Generell gilt: a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche im Laden sein, b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken.

Ferner wird zum Jahreswechsel 2020/2021 empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.  Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.

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