Weitere Lockerungen ab 10. Juni:

*Bis zu 10 Personen dürfen sich treffen – egal aus wie vielen Hausständen
*Bei Veranstaltungen innen und außen wie Theater, Kino oder Gottesdienste keine Maskenpflicht am Platz
*Ohne festen Sitzplatz gilt die 1 Person pro 10 Quadratmeter
*keine Reservierungspflicht mehr in der Gastronomie – Kontakterfassung bleibt bestehen
*Gastronomie darf bis 24 Uhr öffnen
*Chorproben unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 3 Metern erlaubt
*Bus- und Schiffsreisen erlaubt


Für den 10. Juni bereits geplant:

*Öffnung Hallenschwimmbäder und Wellnessanlagen – auch in der Hotellerie
*Veranstaltungen im Innenbereich mit zu 70 Personen
*Vollständige Öffnung von Freizeitparks und Campingplätzen


In Rheinland-Pfalz gilt der klare Handlungsrahmen:

*Hygienemaßnahmen beachten
*Triff dich mit maximal zehn Personen oder zwei Hausständen

*Halte grundsätzlich Abstand

*Trage eine Maske, wenn du unbekannte Menschen triffst

*Es darf sich maximal eine Person pro 10m² aufhalten, wenn es keine festen Plätze gibt

*Bei nicht nur kurzfristigem Aufenthalt müssen die Kontaktdaten erfasst werden

Quelle www.rlp.de