Richtlinie Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet historischer Stadtkern Bernkastel

Ziel:
Erhaltung und Verbesserung des historischen Stadtbildes von Bernkastel durch finanzielle Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen
Förderbereich:
Gilt ausschließlich für das Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern Bernkastel“
Förderfähige Maßnahmen:
Sanierung und Modernisierung von Gebäuden; Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Erhaltung historische Bausubstanz, Aufwertung von Fassaden und Dächern
Förderhöhe:
Zuschüsse werden individuell gewährt; die Förderhöhe wird nach Prüfung durch die VG Bernkastel-Kues festgelegt
Antragsberechtigte:
Eigentümer und Erbbauberechtigte von Gebäuden im Sanierungsgebiet
Bewilligungsverfahren:
Anträge vor Beginn der Maßnahme bei der VG einreichen; Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Maßnahme im Vorfeld mit der VG und dem Sanierungsplaner abgestimmt ist
Sonstige Bestimmungen:
Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Stadt – es besteht kein Rechtsanspruch; Beginn der Maßnahme erst nach schriftlicher Genehmigung; Geförderte Projekte müssen für eine festgelegte Dauer ordnungsgemäß instandgehalten werden