Richtlinie Sanierungsgebiet | Sanierungsgebiet historischer Stadtkern Bernkastel Ziel: Erhaltung und Verbesserung des historischen Stadtbildes von Bernkastel durch finanzielle Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen Förderbereich: Gilt ausschließlich für das Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern Bernkastel“ Förderfähige Maßnahmen: Sanierung und Modernisierung von Gebäuden; Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Erhaltung historische Bausubstanz, Aufwertung von Fassaden und Dächern Förderhöhe: Zuschüsse werden individuell gewährt; die Förderhöhe wird nach Prüfung durch die VG Bernkastel-Kues festgelegt Antragsberechtigte: Eigentümer und Erbbauberechtigte von Gebäuden im Sanierungsgebiet Bewilligungsverfahren: Anträge vor Beginn der Maßnahme bei der VG einreichen; Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Maßnahme im Vorfeld mit der VG und dem Sanierungsplaner abgestimmt ist Sonstige Bestimmungen: Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Stadt – es besteht kein Rechtsanspruch; Beginn der Maßnahme erst nach schriftlicher Genehmigung; Geförderte Projekte müssen für eine festgelegte Dauer ordnungsgemäß instandgehalten werden
|