Richtlinien

Anlage A

Anlage B

Die Stadt Bernkastel-Kues kann jährlich Mittel zur Förderung der Vereinspflege auszahlen

Was und wie gefördert werden kann, ist an bestimmte Kriterien geknüpft - siehe dazu Richtlinien auf der linken Seite.

Zuschüsse können neben Vereinen auch Grundschulen, Jugendgruppen und Jugendfeuerwehren beantragen. Alle Antragsteller müssen aber ihren Vereinssitz bzw. Wohnort in der Stadt Bernkastel-Kues haben.

Über die Zuschüsse zu den Ziffern 1-4 in der Anlage  A entscheidet der Stadtbürgermeister. Zu Ziffer 5 entscheidet bis zu einem Anschaffungswert von 2.000 Euro auch der Stadtbürgermeister; darüber hinaus der Hauptausschuss.
Über Zuschüsse zu Bauvorhaben entscheidet der Stadtrat. Bis zum 30.09. eines jeden Jahres ist eine bauliche Maßnahme anzumelden, wenn die Förderung im darauffolgenden Jahr erfolgen soll.

Die Anträge sollen vor Beginn der Maßnahme in einfacher Ausfertigung an die Stadt gerichtet werden.

(Stand Februar 2024)