Die Stadt Bernkastel-Kues kann jährlich Mittel zur Förderung der Vereinspflege auszahlen Was und wie gefördert werden kann, ist an bestimmte Kriterien geknüpft - siehe dazu Richtlinien auf der linken Seite. Zuschüsse können neben Vereinen auch Grundschulen, Jugendgruppen und Jugendfeuerwehren beantragen. Alle Antragsteller müssen aber ihren Vereinssitz bzw. Wohnort in der Stadt Bernkastel-Kues haben. Über die Zuschüsse zu den Ziffern 1-4 in der Anlage A entscheidet der Stadtbürgermeister. Zu Ziffer 5 entscheidet bis zu einem Anschaffungswert von 2.000 Euro auch der Stadtbürgermeister; darüber hinaus der Hauptausschuss. Die Anträge sollen vor Beginn der Maßnahme in einfacher Ausfertigung an die Stadt gerichtet werden. (Stand Februar 2024) |