| 16.12.2020 | 14. Corona Bekämpfungsverordnung - einige der wichtigsten Regelungen zusammengefasst: 1. In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, gilt Maskenpflicht (= gilt analog für Sitzungen). 2. Kontaktbeschränkungen: 2a. Grundsätzlich nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes oder eines weiteren Haushaltes bis zu einer Gruppengröße von maximal 5 Personen 2b. Ausnahmeregelung für die Zeit vom 24.-26.12. (Weihnachten): Personen des eigenen Haushaltes plus vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis 3. Alkoholverbot im öffentlichen Raum 4. Teilnehmerkreis "Bestattungen": Ehegatte; Personen des ersten oder zweiten Verwandtschaftsgrades (in Bezug auf den/die Verstorbenen) sowie deren Ehegatten; Personen eines weiteren Haushaltes 5. Teilnehmerkreis "Standesamtliche Trauungen": Standesbeamter, Eheschließenden, zwei Trauzeugen, Personen die ersten oder zweiten Grades mit den Eheschließenden verwandt sind, Personen eines weiteren Hausstands 6. Gremiensitzungen dürfen weiterhin stattfinden. Die Entscheidung hierüber trifft der Stadt-/Ortsbürgermeister. 7. Gottesdienste sind weiterhin zulässig. Gemeinde- oder Chorgesang ist untersagt. Der Einsatz von Instrumentalmusik ohne verstärkten Aerosolausstoß ist zulässig. Es gilt Maskenpflicht. 8. Geöffnete Einrichtungen / zulässige Dienstleistungen: - Ämter, Behörden, Verwaltungen - Notariate, Rechtsanwaltskanzleien - Zulassungsstellen - Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe - Gewerbliche Einrichtungen sind für den Kundenverkehr geschlossen - Ausnahme bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten nach vorheriger Bestellung - Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln 9. Verkauf und Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt. 10. Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten - Ausnahme für die beschäftigten Personen, wenn der Mindestabstand am Platz gewahrt ist. 11. Gastronomieregelungen bleiben bestehen. Zulässig sind nur Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf 12. Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Dies gilt auch für Campingplätze, Wohnmobilstellplätze u. Ä. 13. Spielplätze dürfen geöffnet bleiben. Für Erwachsene gilt Maskenpflicht. 14. In Schulen entfällt die Anwesenheitspflicht vom 16.-18.12. Ab dem 04.01. entfällt für zwei Wochen der Präsenzunterricht - Ausnahmen sind Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen. Eine Notbetreuung ist zu gewährleisten. 15. In Kindertageseinrichtungen findet ein Regelbetrieb bei dringendem Bedarf statt. 16. Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt. Gleiches gilt für außerschulischen Musikunterricht. Gesamtes Dokument zum Download Hier >> Auslegungshilfe zur 14. CoBeLVO |