05.06.2020 | Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung

Einige Änderungen im Überblick:

*Es gilt noch eine Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche (Personenbegrenzung)
*Veranstaltungen im Freien sind nun bis zu 250 Personen und in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig
*Bei Gastronomiebetrieben (Handelsgastronomie) ist der Bar- und Thekenbetrieb für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken erlaubt. Der Verzehr erfolgt jedoch lediglich am Tisch
*Messen und ähnliche Veranstaltungen sind wieder möglich. Dabei gilt jedoch eine strenge Zutrittskontrolle sowie Abstandsgebote in den öffentlich zugänglichen Bereichen und die Maskenpflicht 
*In allen Kindertageseinrichtungen findet ein eingeschränktes Betreuungsangebot in Form von Betreuungssettings statt

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