01.10.2022 | Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit bundesweiten Maßnahmen

Was ab dem 01. Oktober gilt und Zweistufenplan für die Länder...

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29.06.2022 | Bürgertests stehen weiter zur Verfügung

Rheinland-Pfalz wird auch über den 30. Juni hinaus im Land die Möglichkeit für Bürgertests zur Verfügung stellen.

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01.05.2022 | Neue Quarantäne-Regelungen
Nach einem positiven Corona-Test können Infizierte die Isolation schon nach fünf Tagen beenden...

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01.04.2022 | 33. Corona Bekämpfungsverordnung
Nach fast zwei Jahren fällt ab Sonntag, den 3. April die Maskenpflicht im Einzelhandel weg...

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18.03.2022 | Lockerungsschritte zum Frühjahr
Im Rahmen des Perspektivplans des Landes Rheinland-Pfalz und der 23. CoBeLVO kommt es zu folgenden Lockerungsschritten...

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16.02.2022 | Corona-Fahrplan für den Frühling
Das Land RLP will mit verlässlichen Schritten eine Perspektive für das Frühjahr schaffen.

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31.01.2022 | 30. Corona Bekämpfungsverordnung

Die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 31. Januar in Kraft und ist bis zum 28. Februar 2022 gültig.

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14.01.2022 | 29. Corona Bekämpfungsverordnung konsolidierte Fassung

Die konsolidierte 29. Corona-Bekämpfungsverordnung ist bis zum 11. Februar 2022 gültig.

29. CoBeLVO konsolidierte Fassung
220113_29_CoBeLVO_2_AEndVO_AEnderungsVO.pdf

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22.12.2021 | 29. Corona Bekämpfungsverordnung konsolidierte Fassung

Die konsolidierte 29. Corona-Bekämpfungsverordnung ist bis zum 20. Januar 2022 gültig.

29. CoBeLVO konsolidierte Fassung 
211222_29_CoBeLVO_1_AEndVO_AEnderungsVO_001-1.pdf

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04.12.2021 | 29. Corona Bekämpfungsverordnung

Die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 04. Dezember in Kraft und ist bis zum 01. Januar 2022 gültig.

29. CoBeLVO

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02.12.2021 | Bund und Länder Runde

Ab Samstag, den 4. Dezember gilt im Innenbereich, wie zum Beispiel Gastronomie, Hotelerie und Sport, die 2G-plus-Regel. Die 2G Regel gilt im Einzelhandel. Außerdem verschärfte Regeln für Nicht-Geimpfte.

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24.11.2021 | 28. Corona Bekämpfungsverordnung

Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 24. November in Kraft und ist bis zum 15. Dezember gültig.

28. CoBeLVO

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18.11.2021 | Bund und Länder Konferenz

Einigung auf Regelungen 2G bundesweit, 2G+ je nach Hospitalisierungsrate und 3G am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen.

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05.11.2021 | 27. Corona Bekämpfungsverordnung

Mit der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung treten am 8. November 2021 neue Regelungen in Kraft. Die Impfquote und das aktuelle Infektionsgeschehen werden dabei mit berücksichtig.

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10.09.2021 | 26. Corona Bekämpfungsverordnung

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat am 08.09.2021 die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 12.09.2021 in Kraft

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20.08.2021 | 25. Corona Bekämpfungsverordnung tritt ab 23.08.2021 in Kraft

Die 25. Verordnung hat der Ministerrat jetzt beraten. Ab Montag, den 23. August, gilt dann: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum.

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02.07.2021 | 24. Corona Bekämpfungsverordnung

Die 24. Verordnung gilt bis zum 30. Juli 2021.

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17.06.2021 | Weitere Öffnungsschritte ab dem 02. Juli

Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.

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16.06.2021 | Weitere Öffnungsschritte in der 23. Corona Bekämpfungsverordnung

Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft.

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02.06.2021 | Weitere Lockerungen in Rheinland-Pfalz

Zum 02. Juni treten weitere Lockerungen in Kraft. Diese gelten bis zum 20. Juni und sind in der 22. Verordnung zur Corona Bekämpfung festgelegt.

Überblick

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19.05.2021 | 21. Corona Bekämpfungsverordnung

Die 21. Corona Landesverordnung ist ab dem 21. Mai für 12 Tage gültig. Mit Ablauf des 01. Juni tritt sie wieder außer Kraft.

Hier Änderungen zur 20. Verordnung:

*Gastronomie: Alkoholverkauf zulässig; Innenbereich öffnet bei einer Inzidenz unter 50 (an fünf aufeinanderfolgendne Tagen ab dem übernächsten Tag)

*Hotellerie: bei Buchungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten - erlaubt sind fünf Personen aus maximal zwei Haushalten

*Kultur: Einrichtungen dürfen außen bis zu 100 Zuschauer zulassen - es gilt Maskenpflicht, Pflicht zur Kontakterfassung und Testpflicht.

21. CoBeLVO

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12.05.2021 | 20. Corona Bekämpfungsverordnung

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 19 Abs. 6 am 12. Mai 2021 in Kraft. § 19 Abs. 6 tritt am 13. Mai 2021 in Kraft.
§ 19 Absonderung für Ein- und Rückreisenden
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 19 Abs. 1 bis 3, der §§ 20 und 21 und des § 25 Satz 1 Nr. 108 bis 111 und Nr. 115 bis 118 mit Ablauf des 20. Mai 2021 außer Kraft.
§§ 20, 21, 25 Ausnahmen, Verkürzung Absonderungsdauer, Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Abs. 1 bis 3, §§ 20 und 21 und § 25 Satz 1 Nr. 108 bis 111 und Nr. 115 bis 118 treten mit Ablauf des 12. Mai 2021 außer Kraft.

20. CoBeLVO

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11.05.2021 | Eckpunkte aus Perspektivplan des Landes Rheinland-Pfalz

Drei-Stufenplan des Landes Rheinland-Pfalz für Lockerungen bei einem Inzidenzwert unter 100.

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23.04.2021 | 19. Corona Bekämpfungsverordnung

Diese Verordnung tritt am 24. April 2021 in Kraft und gilt bis zum 23. Mai 2021.

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19.04.2021 | Landesverfügung mit nächtlicher Ausgangssperre

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum Dienstag, 20. April 2021, 0:00 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 28. April 2021. Hier zu den wesentlichen Punkten

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12.04.2021 | Allgemeinverfügung des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Nach Übersteigen des 7-Tage-Inzidenz-Wertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen von 50 wird die 18. CoBeLVO um folgende Vorschriften ergänzt...

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24.03.2021 | Osterruhe gekippt

Kein Ruhetag an Gründonnerstag und Karsamstag.

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22.03.2021 | Ministerpräsidentenkonferenz

Die wichtigsten Beschlüsse: Verlängerung Lockdown bis zum 18. April und eine zusätzliche Ruhezeit zu Ostern. Am 12. April 2021 wird erneut beraten.

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20.03.2021 | 18. Corona Bekämpfungsverordnung

Konsolidierte Fassung bis zum 25. April gültig.

konsolidierte Fassung 18. CoBeLVO

Die Verordnung tritt am 22.03.21 in Kraft und ist bis zum 11. April gültig.

18. CoBeLVO

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10.03.2021 | Informationspapier für den Einzelhandel

Informationspapier hier

Überblick Inzidenzen (Quelle IHK)

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09.03.2021 | 17. Corona Bekämpfungsverordnung 

Die 17. rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung trat am 8. März 2021 in Kraft und ist bis zum 28. März 2021 befristet. Den Verordnungstext finden Sie hier

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03.03.2021 | Bund-Länder-Beschluss 

Die Maßnahmen gegen die Corona Pandemie werden bis zum 28. März verlängert. Dabei sind fünf Öffnungsschritte vereinbart worden, die alle mit einer "Notbremse" verbunden sind.

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01.03.2021 | 16. Corona-Bekämpfungsverordnung 

Die 16. Corona Rechtsverordnung hat bis zum 14. März 2021 Gültigkeit.

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26.02.2021 | Lockerungen ab 1. März

In einer Pressekonferenz Anfang der Woche hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer Lockerungen angekündigt. Die neue Verordnung wird heute beraten.

Hier ein kurzer Überblick wer öffnen darf und was erlaubt ist:
Öffnen dürfen Friseure, Fahrschulen, Gärtnereien und Gartenlandschaftsbetriebe, Baumärkte mit gartencenter-typischen Sortiment, Tierparks, Zoologische und Botanische Gärten.

Erlaubt ist Einzelunterricht in Musikschulen und Terminshopping.

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11.02.2021 | Alltagsbeschränkungen bis zum 7. März verlängert

Friseure dürfen ab 1. März öffnen. Schulen in RLP sollen ab 22. Februar mit dem Wechselunterricht starten.

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25.01.2021 | 15. Corona-Bekämpfungsverordnung - konsolidierte Fassung

Die konsolidierte Fassung der 15. Corona Rechtsverordnung hat bis zum 14. Februar 2021 Gültigkeit.

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20.01.2021 | Neue Corona Regeln von Bund und Ländern beschlossen

Bis zum 14. Februar ist der Lock Down verlängert und weitere Verschärfungen beschlossen worden.

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11.01.2021 | 15. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die neue Rechtsverordnung hat von heute bis zum 31. Januar 2021 Gültigkeit.

Neue Beratungen soll es noch vor dem 25. Januar geben. Merkel wünscht sich weitere Beratungen mit den Ländern schon in der 3. KW.

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06.01.2021 | Verlängerung des Lock Down und weitere Verschärfungen

Der Mitte Dezember beschlossene harte Lock Down wird bis Ende Januar verlängert. Hinzu kommen weitere Verschärfungen im Hinblick auf Kontakte. Das haben Bundesregierung und Ländervertretungen gestern beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 11. Januar.

Am 25. Januar wird es eine erneute Zusammenkunft geben.

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16.12.2020 | 14. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die neue Rechtsverordnung hat von heute bis zum 10. Januar 2021 Gültigkeit.

Am 5. Januar soll es neue Beratungen geben

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14.12.2020 | Harter Lock Down vor Weihnachten

Vom 16. Dezember bis zum 10. Januar hat die Bundesregierung mit den Ländervertretungen einen harten Lock Down beschlossen.

Am 5. Januar soll es neue Beratungen geben

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30.11.2020 | 13. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die Rechtsverordnung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 20.12.2020 und gilt ab dem 01.12.2020.
Nach aktuellem Stand ist für den 15.12.2020 eine neue Bund-Länder-Konferenz geplant. Hier sollen weitere Maßnahmen ab dem 21.12.2020 besprochen werden.

13. Corona Bekämpfungsverordnung hier>>

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25.11.2020 | Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/Innen

Die Konferenz beschließt eine Verschärfung der Lock-Down Maßnahmen bis zum 20. Dezember.

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30.10.2020 | 12. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die 12. Corona Bekämpfungsverordnung tritt am 02.11. in Kraft und ist bis zum 30.11. gültig.

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29.10.2020 | Beschluss aus der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder

Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind.

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27.10.2020 | Zweite Allgemeinverfügung des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Begrenzung der Teilnehmer von Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich. Begrenzung für private Feiern; Maskenpflicht in den Schulen; Eingeschränktes Training im Außenbereich und in Hallen.

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 19.10.2020 | Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Quelle KV BKS-WIL)

Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes zugelassen werden.

Die Zahl der Teilnehmer für private Feiern wird auf 10 Personen begrenzt oder auf die Zusammenkunft der Angehörigen aus höchstens zwei Hausständen.

Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind nach den Regelungen der jeweils aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zulässig. Zuschauer sind in geschlossenen Hallen weder im sportlichen Training noch im Wettkampfbetrieb zugelassen.

Diese Vorgaben gelten zunächst einen Monat ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, die am 21.10. in Kraft tritt.

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16.10.2020 | Neue Regeln im Überblick (Quelle TV/dpa)

Wegen der steigenden Corona-Zahlen haben Bund und Länder neue Beschlüsse gefasst. Siehe links stehende Grafik...(aus TV 16.10.20)

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16.09.2020 | Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung

Die 11. Corona Bekämpfungsverordnung tritt ab 16.09. in Kraft und ist bis zum 31.10. gültig.

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15.07.2020 | 2. Änderung zur Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung

Die zweite Änderung der 10. Corona Bekämpfungsverordnung hat weitere Lockerungen für die Gastronomiebetriebe.

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23.06.2020 | Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung

Die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 24.06.2020 in Kraft und ist bis zum 31.08.2020 gültig.    

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05.06.2020 | Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung

Am späten Donnerstagabend (04.06.2020) wurde die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung, mit Gültigkeit ab dem 10. Juni 2020 veröffentlicht.    

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03.06.2020 | Land gibt weitere Lockerungen bekannt
Ab dem 10. Juni treten weitere Lockerungen in Kraft.  Da die Anzahl an Neuinfektionen im Land sehr niedrig ist, sind weitere Lockerungsschritte möglich - allerdings gelten weiterhin
die Abstands- und Hygieneregeln und die Maskenpflicht.

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26.05.2020 | Hygieneregeln Gastronomie und Hotellerie
Im Zuge der achten Corona Bekämpfungsverordnung sind die Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie angepasst worden. Es gelten weiter die Abstandsregeln von 1,50 m und die Hygienemaßnahmen wie die Handdesinfektion. Außerdem das Tragen des Mundschutzes. Gastronomische Betriebe dürfen bis 22:30 Uhr geöffnet haben. Die Regeln gelten für alle gastronomischen Angebote - auch in Straßwirtschaften, bei Weinproben, in Vinotheken und auf Ausflugsschiffen.

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25.05.2020 | Achte Corona-Bekämpfungsverordnung
Die achte Corona Bekämpfungsverordnung ist verabschiedet. Inhaltlich sind Hygienekonzepte für verschiedene Bereiche aufgeführt, die unter Weiterlesen   hinterlegt sind. 

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15.05.2020

Übersicht über Schutzmaßnahmen in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe

Einzelhandel>>

Gastronomie>>

Beherbergungsbetriebe>>
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15.05.2020 | Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung
Die neue Bekämpfungsverordnung - jetzt auch mit den Lockerungen für Hotellerie, Ferienwohnungen usw. In allen Bereichen müssen die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

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13.05.2020 | Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz - Überblick über die weiteren Schritte

Allen Lebens- und Geschäftsbereichen eine verlässliche Perspektive geben, den veränderten Alltag gestalten und dabei das Infektionsgeschehen kontrollieren, das ist Ziel der ‚Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz‘, die der Ministerrat verabschiedet hat. Das Konzept folge dem Dreiklang „Gesundheit schützen – Freiheitsrechte bewahren – Wirtschaft stärken“. (Quelle www.rlp.de)

 Weiterlesen >>
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08.05.2020 | Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung
Die kontaktreduzierenden Maßnahmen haben weiterhin bis zum 05. Juni Gültigkeit. Weitere Lockerungen folgen im Bereich der Gastronomie ab dem 13. Mai. Hotellerie und Ferienwohnungen sollen nachziehen. In allen Bereichen müssen die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

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30.04.2020 | Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung

Seit 3. Mai dürfen Spielplätze wieder öffnen. Kommunen obliegt ab wann sie die Plätze frei geben. Gottesdienste dürfen ebenfalls ab dem 3. Mai wieder stattfinden. Allerdings mit Einschränkungen: Gottesdienste in geschlossenen Räumen nicht länger als 60 Minuten. Abstandsregeln sind einzuhalten. Auf das Singen sollte verzichtet werden. Keine Chöre und Orchester.

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29.04.2020 | HINWEIS
Landesregierung plant ab Montag Öffnung aller Einzelhandelsgeschäfte

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat in ihrer heutigen Regierungserklärung den Willen und Plan zur Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche bekannt gegeben. Allerdings unter Einhaltung der Auflagen und strenger Kundenbegrenzung.

Quelle www.rlp.de
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20.04.2020 | Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche bis zu 800m² dürfen öffnen

Dabei müssen die Auflagen zur Hygiene und Kontaktreduzierung weiter eingehalten werden. Ab dem 4. Mai soll der Schulberieb wieder aufgenommen werden. Restuarants, Bars, Kneipen und Hotels bleiben weiterhin geschlossen.

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15.04.2020 | ÜBERBLICK

Die von Bund und Ländern gestern vereinbarten Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie im Überblick

Öffnung von Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen zur Hygiene und Kontaktreduzierung sollen ab Montag 20. April erlaubt  werden
Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sollen wieder öffnen
Friseurbetriebe sollen unter bestimmten Auflagen den Betrieb am 4. Mai wieder aufnehmen

Kontaktbeschränkungen
sollen grundsätzlich bis 3. Mai verlängert werden
Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben
Hotels sollten auch weiterhin „nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung“ stehen
Großveranstaltungen bis 31. August 2020 sollen verboten werden. Konkrete Regelungen (Bsp. Größe der Veranstaltung) sollen durch die Länder getroffen werden

Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai - beginnend mit den Abschlussklassen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden

Quelle welt.de/150420

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08.04.2020 | HINWEIS
Abhol-, Liefer- und Bringdienst für alle Einzelhändler erlaubt

Nach der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung ist ein Abhol-, Liefer- und Bringdienst für alle Einzelhändler erlaubt. In den betroffenen Fällen muss das Ladengeschäft geschlossen sein.

Die Schließung bedeutet kein Arbeitsverbot, sondern die Verminderung von Kontakten innerhalb eines Ladengeschäftes. Die Hygienevorschriften sind zu beachten.

Quelle MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ
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03.04.2020 | EISDIELEN
Abhol-, Liefer- und Bringsdienst für Eisdielen erlaubt

Durch eine Änderung der Handlungshilfen der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat sich eine gravierende Änderung für Eisdielen ergeben. Eisdielen bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen, erlaubt ist der Abhol-, Liefer- und Bringdienst. Straßenverkauf ist nicht zulässig.

Quelle KV BKS-WIL
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02.04.2020 | ALLGEMEIN

Bund und Länder: Maßnahmen zur Kontaktvermeidung bleiben weiterhin bestehen

Heute haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen weiter bestehen und eingehalten werden müssen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die Dynamik der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu. Die bereits bestehenden Maßnahmen zur Kontaktvermeidung bleiben daher weiterhin bestehen.“

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30.03.2020 | ALLGEMEIN
Corona Soforthilfe

Zuschüsse von Bund und Land gibt es für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Landwirte, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind. Bei bis zu fünf Beschäftigten sind bis zu 9.000 Euro für drei Monate möglich. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. Beantragen müssen Rheinland-Pfälzer die Hilfen des Bundes bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Das Antragsformular finden sie unter DOWNLOAD/LINKS.
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27.03.2020 | HINWEIS
Corona Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums

Alles rund um das Hilfs- und Schutzprogramm der Bundesregierung. Zu den Themen Bürgschaften, Steuerstundungen, Sofortprogramme, Wirtschaftsstabilisierungsfonds und Kurzarbeitergeld können Unternehmen auf die BMWi-Corona-Hotline zugreifen:  030/18615 1515

Quelle BMWi
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25.03.2020 | ALLGEMEIN
Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
vom 23.03.2020


Übersicht der Verordnungen in Bezug auf:

*Aufenthalt im öffentlichen Raum, Veranstaltungen und Schließungen
*Entfall von Unterricht

*Eingeschränktes Besuchsrecht

*Krankenhäuser
*Einreise aus Risikogebieten

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24.03.2020 | HINWEIS
Zentrale Hotline für Verdachtsfälle


Das Land hat eine zentrale Telefon-Hotline für Patienten eingerichtet, die vermuten, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Seit heute ist der Service unter der Telefonnummer 0800 99 00 400 zu erreichen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Beim DRK in Landau und in Mainz stehen jeweils zehn Mitarbeiter bereit. Die zusätzlichen Kapazitäten seien dringend nötig, weil die Telefonnummern des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und die für dringende Notfälle bestimmte 112 stark überlastet waren.

Quelle SWR
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23.03.2020 | ALLGEMEIN
Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte


Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte. Ein besonderer Dank geht an die Beschäftigten im Gesundheitssystem.


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17.03.2020 | ALLGEMEIN
Erlass des Landes Rheinland-Pfalz zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen

Regelungen für
a) Publikumsverkehr
b) Einzelhandelsbetriebe
c) Gastronomie
d) Hotelgewerbe
e) Veranstaltungen

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17.03.2020 | EINZELHANDEL
Allgemeinverfügung zu Ladenöffnungszeiten

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